Partizipation / Mitwirkung

Elternrat

Eltern haben in der Stadt Bern das Recht, in der Schule mitzuwirken. Dafür gibt es an jedem Schulstandort einen Elternrat. Weitere Informationen erhalten Sie von der Standortschulleitung.
 
 

Schülerinnen- und Schülermitwirkung

Die Schülerinnen und Schüler haben in der Stadt Bern das Recht zur Mitwirkung. Dieses Recht gilt vom ersten bis zum neunten Schuljahr. Dafür gibt es in den Schulklassen Klassenräte. Die Klassenräte delegieren je zwei Schülerinnen oder Schüler in den Schülerinnen- und Schülerrat.